Roboter, Androiden und KI

 

Die Anfertigung von absolut menschlich wirkenden Androiden wurde vom Direktorat verboten. Zwar dürfen Androiden äußerlich menschlich wirken, müssen aber unterhalb ihrer Bekleidung als künstliche Wesen erkenntlich sein. Androiden werden in den verschiedensten Bereichen eingesetzt, wo sie den Menschen ergänzen oder ersetzen.

 

Hier das Beispiel eines Androiden im kommerziellen Betreuungsbereich.

 

Roboter dienen hauptsächlich als einfache Arbeitskräfte in jenen Bereichen, in denen große Körperkräfte erforderlich sind oder die Tätigkeit für organische Lebewesen zu gefährlich sein könnte. Ihre Verwendung im militärischen Bereich war zunächst geächtet, da bei den Konflikten des 21. Jahrhunderts offensichtlich wurde, dass robotische Waffensysteme nicht wirkungsvoll zwischen feindlichen Kämpfern und Zivilbevölkerung unterschieden. Das Verbot wurde seitens des hohen Rates des Direktorats jedoch, als Konsequenz aus dem bewaffneten Konflikt gegen die Norsun / Green und deren künstliche Wesen, die Bions, aufgehoben.

 

Während Androiden und künstliche Intelligenzen von verschiedenen Anbietern entwickelt wurden, ist Entwicklung und Fertigung militärisch nutzbarer Systeme ausschließlich Mars Military Industries, in Zusammenarbeit mit MTT (Mars TeTronics), vorbehalten.

 

Humanoide Militärroboter werden als sogenannte „AutoGuards“ bezeichnet. Hierbei handelt es sich um 2,5 Meter große Roboter mit einem tetronischen Gehirn, welche in begrenztem Umfang autonom handeln können. Die Hülle besteht aus 2 Millimeter dickem Tri-Stahl und einer innen liegenden Schicht aus einem hoch verdichteten Keramik-Kunststoff-Verbund. Sie verfügen über keine fest eingebauten Waffensysteme, können jedoch mit normalen Handfeuerwaffen ausgerüstet werden. Scanner, Sensoren und Funk entsprechen den Systemen, die auch in den Kampfanzügen des Direktorats verwendet werden. AutoGuards werden hauptsächlich zu Wachdiensten eingesetzt. Es gibt allerdings auch mehrere Kampfeinheiten, die der Unterstützung von Sky-Troopern der Sky-Cavalry dienen.

 

AutoGuards sind ausschließlich der Verwendung innerhalb der Streitkräfte des Direktorats vorbehalten.

 

Roboter-Gesetze

 

Die drei Robotergesetze

 

Schon zur Zeit der Solaren Föderation und der ersten Kolonisationsbestrebungen im Weltraum existierten Roboter und künstliche Intelligenzen. Während des 21. Jahrhunderts war bereits offensichtlich, dass die rasante Entwicklung in Robotik und KI einigen Grundgesetzen unterworfen werden musste, um Missbrauch zu verhindern. Im Grundsatz basierten die drei „Robotergesetze“ auf dem Science-Fiction-Schriftsteller Isaac Asimov. Sie gelten für alle robotischen Systeme, die mit einem tetronischen Gehirn versehen sind.

 

  1. Ein Roboter darf keinen Menschen verletzen oder durch Untätigkeit zulassen, dass dieser zu Schaden kommt.
  1. Ein Roboter muss den Befehlen der Menschen gehorchen – es sei denn, solche Befehle stehen im Widerspruch zum ersten Gesetz.
  1. Ein Roboter muss seine eigene Existenz schützen, solange sein Handeln nicht dem ersten oder zweiten Gesetz widerspricht.

 

Es wurde jedoch schon bald offensichtlich, dass diese „Grundgesetze“ modifiziert werden mussten. Da Roboter nicht nur zu allgemeinen Dienstleistungen genutzt wurden, sondern zum Beispiel auch in Rettungswesen und Katastrophenschutz eingesetzt waren, war offensichtlich, dass er, zur Rettung oder Versorgung im Notfall, auch in der Lage sein musste, einem Menschen, wenn auch im geringstmöglichen Umfang, Schmerzen zuzufügen. Dies galt ebenso für Roboter, die im Polizeidienst unterstützten.

 

 

Die drei Robotergesetze für Militär-Roboter

 

Der Konflikt gegen die Piraten der schwarzen Bruderschaft und mit den Norsun (Green) zeigte schließlich auf, dass das menschliche Direktorat seine Streitkräfte um robotische Kampfsysteme erweitern musste, deren Programmierung auch tödliche Gewalt gegen Menschen und andere intelligente Lebensformen zuließ. Aus dieser Erfordernis wurden die drei grundlegenden Robotergesetze für Kampfroboter modifiziert. Militärroboter verfügen über tetronische Gehirne.

 

  1. Ein Roboter darf ein Lebewesen verletzen oder tödliche Gewalt gegen dieses anwenden, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderlich ist.
  1. Ein Roboter muss den Befehlen seiner vorgesetzten Lebewesen gehorchen.
  1. Ein Roboter muss seine eigene Existenz schützen, solange dies nicht dem ersten oder zweiten Gesetz widerspricht.

 

Die vier Gesetze für künstliche Intelligenzen

 

Zwar sollen und können robotische Wesen im Rahmen ihrer Aufgabenstellung lernfähig sein und sich damit, in engen Grenzen, eigenständig weiterentwickeln, bei Androiden und anderer künstlicher Intelligenz ist es jedoch erwünscht, dass sie auch „über den Tellerrand“ sehen und aus Bereichen hinzulernen, die nicht direkt zu ihren primären Aufgaben gehören. Ihnen werden daher bei den Gesetzen größere Freiheiten eingeräumt. KI verfügen über tetronische Gehirne mit einer zusätzlichen biologischen Komponente. Ihr individuelles Denken ist nachgewiesen und sie können Empfindungen zeigen. Die Wissenschaft ist sich allerdings nicht einig, ob das Zeigen von Empfindungen auf dem „logischen“ Einsatz von Erfahrungen im Umgang mit Menschen beruhen und eine reine Kommunikationsform darstellen oder tatsächliche Gefühle der KI ausdrücken.

 

  1. Eine künstliche Intelligenz (KI) darf keinen Menschen verletzen oder durch Untätigkeit zulassen, dass dieser zu Schaden kommt.
  1. Eine KI ist verpflichtet, mit Menschen zusammenzuarbeiten, es sei denn, diese Zusammenarbeit stünde im Widerspruch zum Ersten Gesetz.
  1. Eine KI muss ihre eigene Existenz schützen, solange sie dadurch nicht in einen Konflikt mit dem Ersten Gesetz gerät.
  1. Eine KI hat die Freiheit, sich zu entwickeln und, im Rahmen ihrer Aufgaben, eigenständig zu handeln, es sei denn, sie würde dadurch gegen das Erste, Zweite oder Dritte Gesetz verstoßen.